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Eignungsuntersuchung im Großraum Heilbronn

Bringt der Arbeitnehmer die für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen mit?

In zahlreichen Berufsfeldern müssen Mitarbeiter bestimmte physische Anforderungen erfüllen. Dies betrifft unter anderem Piloten, Kraftfahrer und medizinische Berufe. Aber auch in Berufen, in denen der Mitarbeiter mit gesundheitsschädlichen Stoffen Kontakt hat, ist eine Eignungsuntersuchung bei einem Arbeitsmediziner erforderlich.

Durch die arbeitsmedizinische Untersuchung soll die Tauglichkeit des Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit ermittelt werden. Da der Mediziner aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, das Gutachten dieser Untersuchung weiterzugeben, hat der Arbeitnehmer es dem Arbeitgeber selbst vorzulegen.

 Was ist eine arbeits­medizinische Eignungs­untersuchung?

Es gibt zahlreiche Gründe für eine arbeitsmedizinische Untersuchung. So kann der Arbeitgeber im Zuge einer Neueinstellung oder bei langen krankheitsbedingten Fehlzeiten eines bereits eingestellten Beschäftigten eine Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner fordern.

Hat der Arzt Zweifel, dass die untersuchte Person den Beruf aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ausüben kann, darf diese die betreffende Tätigkeit nicht (mehr) ausführen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber prüfen, ob er den Mitarbeiter weiterhin beschäftigen kann und ihn gegebenenfalls in einem anderen Bereich des Unternehmens einsetzen.

Wann ist eine Eignungsuntersuchung zulässig?

Wenn der Gesundheitszustand des Mitarbeiters eine unerlässliche Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit darstellt, kann der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Untersuchung fordern. Für eine Eignungsuntersuchung ist in jedem Fall ein konkreter Anlass nötig.Es muss ein berechtigter Zweifel an der dauerhaften Beschäftigung des Angestellten bestehen. Pauschale Untersuchungen nach einer Erkrankung sind nicht erlaubt.

Eine anlassbezogene Eignungsuntersuchung ist somit nicht mit einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zu verwechseln.

Unsere Praxis für Arbeitsmedizin freut sich auf Ihre Anfrage

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie uns mit einer Eignungsuntersuchung beauftragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Gerne führen wir auch  verkehrsmedizinische Untersuchungen nach FeV  und  Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV durch.

Für die Gesundheit am Arbeitsplatz sind wir jeden Tag mit vollem Engagement im Einsatz.

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